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   BGH, 19.03.2021 - V ZR 52/20   

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BGH, 19.03.2021 - V ZR 52/20 (https://dejure.org/2021,17962)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2021 - V ZR 52/20 (https://dejure.org/2021,17962)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2021 - V ZR 52/20 (https://dejure.org/2021,17962)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 S 4 Halbs 2 VermG, § 3 Abs 4 S 3 VermG, § 7 Abs 7 S 3 VermG, § 195 BGB, § 199 BGB
    Anspruch des Berechtigten auf Verzinsung des Veräußerungserlöses für ein restitutionsbelastetes Grundstück: Verzinsungspflicht bei gescheiterter Bruchteilsrestitution; Feststellung des Berechtigten durch die Restitutionsbehörde; Feststellung des zur Zahlung ...

  • IWW

    § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG, § ... 681 Satz 2, § 668 BGB, § 3 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2 VermG, § 3 Abs. 1 Satz 1 VermG, § 16 Abs. 1 Satz 1 InVorG, § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG, § 3 Abs. 4 Satz 2 VermG, § 34 VermG, § 6 VermG, § 6 Abs. 6a VermG, § 6 Abs. 1a VermG, § 3 Abs. 1 Satz 5 VermG, § 3 Abs. 4 Satz 1 VermG, § 30a VermG, § 3 Abs. 4 Sätze 1 und 2 VermG, § 3 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 VermG, § 1 Abs. 1 GVO, § 16 InVorG, § 11 Abs. 1 InVorG, § 667 BGB, § 681 Satz 1, § 3 Abs. 1 VermG, § 3 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 1 VermG, § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG, § 3 Abs. 5 VermG, § 7 Abs. 7 VermG, § 3 Abs. 1 Satz 7 VermG, § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG; VIZ 2003, 72 für Verpflichtung nach § 16 InVorG; VG Berlin, § 246 BGB, § 289 Satz 1 BGB, § 289 Satz 2 BGB, § 288 Abs. 1, 2 BGB, § 195 BGB, § 2 VermG, § 7 Abs. 7 Satz 3 VermG, § 167 ZPO, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Verzinsung des nach § 3 Abs. 4 S. 3 VermG herauszugebenden (anteiligen) Veräußerungserlöses

  • rewis.io

    Anspruch des Berechtigten auf Verzinsung des Veräußerungserlöses für ein restitutionsbelastetes Grundstück: Verzinsungspflicht bei gescheiterter Bruchteilsrestitution; Feststellung des Berechtigten durch die Restitutionsbehörde; Feststellung des zur Zahlung ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zur Verzinsung des nach § 3 Abs. 4 S. 3 VermG herauszugebenden (anteiligen) Veräußerungserlöses

  • rechtsportal.de

    A) Die Verpflichtung, den nach §

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Verzinsungspflicht des nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG herauszugebenden (anteiligen) Veräußerungserlöses bei Scheitern einer Bruchteilsrestitution wegen Veräußerung von Grundstücken, an denen Miteigentum hätte begründet werden sollen; zur Tatbestandswirkung des Bescheids ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1100
  • MDR 2021, 928
  • WM 2021, 1280
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 08.12.2017 - V ZR 296/16

    Veräußerung des restitutionsbelasteten Grundstücks durch den

    Auszug aus BGH, 19.03.2021 - V ZR 52/20
    Diese Veräußerungen erfolgten aber jeweils nach dem Investitionsvorranggesetz, das dem Berechtigten abweichend vom Vermögensgesetz "nur" einen eigenständigen Ausgleichsanspruch einräumt, der eine Verzinsung nicht umfasst (Senat, Beschluss vom 10. November 2016 - V ZR 51/16, juris Rn. 4 f. und Urteil vom 8. Dezember 2017 - V ZR 296/16, ZOV 2018, 37 Rn. 9).

    Diesen Gedanken hat der Senat in den beiden bereits angesprochenen späteren Entscheidungen (Senat, Beschluss vom 10. November 2016 - V ZR 51/16, juris Rn. 4 f. und Urteil vom 8. Dezember 2017 - V ZR 296/16, ZOV 2018, 37 Rn. 9) vertieft, um zu veranschaulichen, weshalb die Veräußerung restitutionsbelasteter Grundstücke aufgrund eines Investitionsvorrangbescheides im Unterschied zur Veräußerung von Grundstücken ohne einen solchen Bescheid nicht zur entsprechenden Anwendung von § 681 Satz 2, § 668 BGB führt.

    Der Anspruch auf Herausgabe des Veräußerungserlöses wird durch einen eigenständig und abweichend geregelten Ausgleichsanspruch ersetzt (Senat, Beschluss vom 10. November 2016 - V ZR 51/16, juris Rn. 4 f. und Urteil vom 8. Dezember 2017 - V ZR 296/16, ZOV 2018, 37 Rn. 9, 13).

    Seine quasi-treuhänderische Bindung wurde bei einer Veräußerung nach dem Investitionsvorranggesetz mit dem Investitionsvorrangbescheid (§ 11 Abs. 1 InVorG) durch den erwähnten gesetzlichen Ausgleichsanspruch ersetzt (Senat, Urteil vom 8. Dezember 2017 - V ZR 296/16, ZOV 2018, 37 Rn. 19, 22 f.).

  • BVerwG, 18.04.2018 - 8 C 3.17
    Auszug aus BGH, 19.03.2021 - V ZR 52/20
    Grundlage einer solchen Restitution ist vielmehr die Anmeldung eines Anspruchs auf Restitution eines Unternehmens oder einer Unternehmensbeteiligung nach Maßgabe von § 6 VermG (BVerwG, LKV 2010, 31 Rn. 29; Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 8 C 22.09, juris Rn. 4; ZOV 2011, 226 Rn. 4), die auf das Grundstück, an dem später Miteigentumsanteile begründet werden sollen, "hinführt" (BVerwGE 161, 361 Rn. 19 f.).

    ff) Die Verpflichtung des Verfügungsberechtigten zur Verzinsung das an den Berechtigten der Bruchteilsrestitution herauszugebenden Veräußerungserlöses hängt weder davon ab, ob die Bruchsteilsrestitution mit dem heutigen § 3 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2 VermG mit dem 24. Juli 1997 neu eingeführt worden ist (vgl. BVerwG, ZOV 2007, 165 Rn. 28) oder bereits in der am 24. Juli 1992 in Kraft getretenen Vorgängerregelung in § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG in der seinerzeit geltenden Fassung angelegt war (BVerwG, VIZ 1997, 687 f.; BVerwGE 161, 361 Rn. 22) noch davon, ob die die Auskehrungspflicht auslösende Veräußerung vor oder nach Inkrafttreten von § 3 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2 VermG vorgenommen worden ist.

    Es kommt deshalb im vorliegenden Verfahren nicht darauf an, ob die Anmeldung der Klägerin im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 161, 361 Rn. 19 f.) auch auf eine Beteiligung des entzogenen Bankhauses an der D.    T.  - & S.     -Werke AG "hinführte".

  • BGH, 26.09.2013 - V ZR 295/12

    Restitution eines Hausgrundstücks: Anspruch des Restitutionsgläubigers gegen den

    Auszug aus BGH, 19.03.2021 - V ZR 52/20
    a) Bejaht hat der Senat einen solchen Anspruch bislang allerdings nur für den - hier nicht gegebenen - Fall der originären Einzelrestitution nach § 3 Abs. 1 Satz 1 VermG, also in Fällen, in denen ein vermögensrechtlicher Anspruch von vornherein nur wegen der Entziehung des später veräußerten Grundstücks angemeldet worden war (Beschluss vom 26. September 2013 - V ZR 295/12, ZOV 2013, 161).

    aa) Die entsprechende Anwendung von § 681 Satz 2, § 668 BGB hat der Senat zunächst mit einem knappen Hinweis auf das treuhandähnliche gesetzliche Schuldverhältnis zwischen dem Verfügungsberechtigten und dem Berechtigten nach dem Vermögensgesetz begründet (Beschluss vom 26. September 2013 - V ZR 295/12, ZOV 2013, 161 mwN).

    Diese Lücke ist durch die entsprechende Anwendung von § 681 Satz 1, § 668 BGB zu schließen (vgl. für die Einzelrestitution: Senat, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZR 295/12, ZOV 2013, 1619).

  • BGH, 10.11.2016 - V ZR 51/16

    Verzinsung des auszukehrende Erlöses sowie des Verkehrswertes von dem Zeitpunkt

    Auszug aus BGH, 19.03.2021 - V ZR 52/20
    Diese Veräußerungen erfolgten aber jeweils nach dem Investitionsvorranggesetz, das dem Berechtigten abweichend vom Vermögensgesetz "nur" einen eigenständigen Ausgleichsanspruch einräumt, der eine Verzinsung nicht umfasst (Senat, Beschluss vom 10. November 2016 - V ZR 51/16, juris Rn. 4 f. und Urteil vom 8. Dezember 2017 - V ZR 296/16, ZOV 2018, 37 Rn. 9).

    Diesen Gedanken hat der Senat in den beiden bereits angesprochenen späteren Entscheidungen (Senat, Beschluss vom 10. November 2016 - V ZR 51/16, juris Rn. 4 f. und Urteil vom 8. Dezember 2017 - V ZR 296/16, ZOV 2018, 37 Rn. 9) vertieft, um zu veranschaulichen, weshalb die Veräußerung restitutionsbelasteter Grundstücke aufgrund eines Investitionsvorrangbescheides im Unterschied zur Veräußerung von Grundstücken ohne einen solchen Bescheid nicht zur entsprechenden Anwendung von § 681 Satz 2, § 668 BGB führt.

    Der Anspruch auf Herausgabe des Veräußerungserlöses wird durch einen eigenständig und abweichend geregelten Ausgleichsanspruch ersetzt (Senat, Beschluss vom 10. November 2016 - V ZR 51/16, juris Rn. 4 f. und Urteil vom 8. Dezember 2017 - V ZR 296/16, ZOV 2018, 37 Rn. 9, 13).

  • BGH, 25.07.2003 - V ZR 387/02

    Umfang des Anspruchs auf Herausgabe des Erlöses; Minderung des Erlöses durch

    Auszug aus BGH, 19.03.2021 - V ZR 52/20
    Eine hiervon abweichende Entscheidung ist den Zivilgerichten durch die Tatbestandswirkung dieses Bescheids versperrt (vgl. Senat, Urteile vom 19. Juni 1998 - V ZR 43/97, NJW 1998, 3055 f. und vom 27. Juli 2003 - V ZR 387/02, VIZ 2004, 31, 32).
  • BGH, 19.06.1998 - V ZR 43/97

    Bindung der Zivilgerichte an Entscheidungen des Landratsamtes zur Regelung

    Auszug aus BGH, 19.03.2021 - V ZR 52/20
    Eine hiervon abweichende Entscheidung ist den Zivilgerichten durch die Tatbestandswirkung dieses Bescheids versperrt (vgl. Senat, Urteile vom 19. Juni 1998 - V ZR 43/97, NJW 1998, 3055 f. und vom 27. Juli 2003 - V ZR 387/02, VIZ 2004, 31, 32).
  • BGH, 11.04.2008 - V ZR 117/07

    Aufwendungsersatzansprüche des Bucheigentümers zu Unrecht eingetragenen

    Auszug aus BGH, 19.03.2021 - V ZR 52/20
    Sie besteht - ähnlich wie die ihr funktionell entsprechende Verpflichtung zur Herausgabe des Nutzungsüberschusses nach § 7 Abs. 7 VermG bei der Restitution des Grundstücks in Natur - unabhängig von einer Kenntnis von der Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche (dazu Senat, Urteil vom 11. April 2008 - V ZR 117/07, NJW 2008, 2341 Rn. 18).
  • BGH, 12.05.2017 - V ZR 210/16

    Gesetzliches Vorkaufsrecht: Fälligkeit des Kaufpreises bei Mitbeurkundung der

    Auszug aus BGH, 19.03.2021 - V ZR 52/20
    Nach § 289 Satz 2 BGB lässt das Zinseszinsverbot allerdings das Recht des Gläubigers auf Ersatz eines ihm durch Verzug entstandenen Schadens unberührt; dieser Schaden bedarf jedoch auch dann der Darlegung, wenn nur die in § 288 Abs. 1 und 2 BGB vorgesehenen Mindestzinssätze geltend gemacht werden (Senat, Urteil vom 12. Mai 2017 - V ZR 210/16, ZNotP 2017, 340 Rn. 21 mwN).
  • BVerwG, 13.08.2002 - 8 B 77.02

    Investitionsvorrangbescheid; Investive Veräußerung; Erlösauskehr; Verkehrswert;

    Auszug aus BGH, 19.03.2021 - V ZR 52/20
    Denn das Bundesamt hat in seinem Bescheid vom 4. September 2014 im Rahmen seiner Zuständigkeit (BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2000 - 7 B 173/99, juris Rn. 5 für § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG; VIZ 2003, 72 für Verpflichtung nach § 16 InVorG; VG Berlin, Urteil vom 13. August 2004 - 31 A 383.01, juris Rn. 33 ff.; Redeker/Hirtschulz/Tank in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG [November 2015], § 3 Rn. 353a) das Bestehen des Anspruchs der Klägerin gegen die Beklagte auf anteilige Auskehr des Veräußerungserlöses festgestellt.
  • BVerwG, 18.02.2000 - 7 B 173.99
    Auszug aus BGH, 19.03.2021 - V ZR 52/20
    Denn das Bundesamt hat in seinem Bescheid vom 4. September 2014 im Rahmen seiner Zuständigkeit (BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2000 - 7 B 173/99, juris Rn. 5 für § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG; VIZ 2003, 72 für Verpflichtung nach § 16 InVorG; VG Berlin, Urteil vom 13. August 2004 - 31 A 383.01, juris Rn. 33 ff.; Redeker/Hirtschulz/Tank in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG [November 2015], § 3 Rn. 353a) das Bestehen des Anspruchs der Klägerin gegen die Beklagte auf anteilige Auskehr des Veräußerungserlöses festgestellt.
  • VG Berlin, 13.08.2004 - 31 A 383.01
  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 53.96

    "Arisierung" eines Unternehmens - Entzug von Anteilen jüdischer Gesellschafter -

  • BVerwG, 22.04.2009 - 8 C 5.08

    Bruchteilseigentum; Unternehmensbeteiligung; Zweigstelle eines Unternehmens;

  • KG, 21.01.2020 - 7 U 40/19

    Veräußerung eines restitutionsbelasteten Grundstücks: Anspruch eines

  • BGH, 19.03.2021 - V ZR 60/20

    Verjährung des Anspruchs auf Verzinsung des anteiligen Erlöses aus dem Verkauf

  • BVerwG, 04.04.2012 - 8 C 6.11

    Früher Restitutionsantrag; Grundstücksverkehrsgenehmigung; isolierte

  • BVerwG, 09.09.2011 - 8 B 15.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BGH, 18.11.1993 - V ZB 43/92

    Rechtsweg für Unterlassungsansprüche gegen den Verfügungsberechtigten während des

  • BVerwG, 27.10.2009 - 8 C 22.09

    Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen

  • KG, 28.10.2019 - 20 U 156/18

    Anmeldefrist, benennen; Anmeldung; Anteilsschädigung; Anwendungsbereich,

  • BGH, 19.03.2021 - V ZR 60/20

    Anspruch auf Verzinsung des durch den Verfügungsberechtigten erlangten

    Während der 7. und der 20. Zivilsenat des Kammergerichts (Urteil vom 21. Januar 2020 - 7 U 40/19, juris, Gegenstand des Parallelverfahrens vor dem Senat zu Aktenzeichen V ZR 52/20, und Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 20 U 156/18, unveröffentlicht) eine Anwendung dieser Grund - sätze ablehnen, hat der 9. Zivilsenat des Gerichts ihre Anwendung im vorliegenden Verfahren mit der Einschränkung bejaht, dass der herauszugebende Erlös frühestens ab dem Inkrafttreten des Wohnraummodernisierungssicherungsgesetzes vom 17. Juni 1997 (BGBl. I S. 1823) zu verzinsen ist.

    Zur Begründung wird auf das Urteil des Senats vom 19. März 2021 (V ZR 52/20, z. Veröff. best.) in dem erwähnten gleich gelagerten Rechtsstreit der Parteien Bezug genommen.

    Er unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB und entsteht in analoger Anwendung der für die in dieser Hinsicht vergleichbare Fragestellung getroffenen Regelungen in § 7 Abs. 7 Satz 3 VermG (Herausgabe von Nutzungen nach erfolgter Restitution) mit der bestandskräftigen Feststellung der Berechtigung (zu den Einzelheiten Senat, Urteil vom 19. März 2021 - V ZR 52/20, Rn. 35, z. Veröff. best.), hier also mit dem Eintritt der Bestandskraft des Bescheids des Bundesamts vom 21. März 2014 zur Bruchsteilsrestitution für die Bescheidgrundstücke.

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